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Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte

 «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Jedes Jahr sehen wir Bilder von Tieren, die wegen ihrer Felle lebendig gehäutet, misshandelt oder zu Tode geprügelt werden. Trotz Aufklärungskampagnen und Versprechen, die Haltungsbedingungen der Tiere zu verbessern, hat sich nichts geändert.

Diese Zucht- und Tötungsmethoden verstossen klar gegen unsere Tierschutzgesetzgebung, werden in der Schweiz als Tierquälerei angesehen und strafrechtlich geahndet. Dennoch werden sie im Ausland jedes Jahr an hundert Millionen Tieren angewendet, nur um Pelz zu produzieren.

Das Tragen von Pelzen erfüllt schon lange keinen Zweck mehr. Die Tatsache, dass weiterhin die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung, unter dem Vorwand zu genehmigen, dass dies im Ausland geschieht, ist ein Hohn gegenüber den Tieren und eine Heuchelei. Das muss endliche Verboten werden..

Die wichtigsten Argumente, ...

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In der Schweiz verboten, im Ausland erlaubt

Tiere wegen ihres Fells in kleinen Käfigen zu halten oder sie mit Totschlagfallen zu fangen ist in der Schweiz mit unserem Tierschutzgesetz verboten. Im Ausland wird das aber Millionen von Tieren angetan, nur um Pelz zu produzieren. Deshalb muss der Import von tierquälerisch erzeugten Pelz-Produkte in der Schweiz verboten werden.

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jährlich werden 350 Tonnen Pelze in die Schweiz importiert

Das entspricht der Schlachtung von 1.5 Millionen Tieren. Mehr als die Hälfte stammt aus China, wo regelmässig die schrecklichen Haft- und Tötungsbedinungen von Tieren angeprangert werden, die teilweise noch lebend gehäutet werden.

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Einfuhrverbot mit internationalen Handelsverpflichtungen vereinbar

Ein Einfuhrverbot für Pelze und Pelzprodukte, welche in der Herstellung gegen unsere Gesetze verstossen, ist mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Alle Abkommen sehen Ausnahmen für Massnahmen vor, die
zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit und des Lebens oder der Gesundheit von Tieren erforderlich sind.

Argumente, Fragen und Antworten, Mythen

Was wird als Pelz und Pelzprodukt bezeichnet?

Nach Schweizer Recht ist Pelz die Haut eines Säugetiers, die mit ihrem Haar versehen ist. Ein Pelzprodukt ist ein Artikel, der aus Pelz hergestellt wurde oder Pelz enthält.

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 80 Abs. 2bis 2 
2bis Die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte ist verboten.

Art. 197 Ziff. 153 
15. Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2bis (Verbot der Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 80 Absatz 2bis spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

1 SR 101

2 Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.

3 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:

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Aeschbacher Kurt

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Büttiker Katharina

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Fiala Doris

Nationalrat (FDP) Samedan ZH

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Fournier Luc

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Grisafi Favre Elena

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Gysling Erich

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Keller-Inhelder Barbara

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Mérat Aaricia

Member Photo

Meyer Thomas

Member Photo

Minder Thomas

Ständerat (SVP) Neuhausen SH

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Munz Martina

Nationalrat (SP) Hallau SH

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Pichler Renato

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Piubellini Ursus

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Theus Marion

Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

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Medien

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Mit zwei Volksinitiativen wollen breit abgestützte Komitees ein Importverbot für Stopfleber und für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte durchsetzen. Die Bundeskanzlei hat der Lancierung der beiden Anliegen am Dienstag grünes Licht gegeben.

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Mit zwei Volksinitiativen wollen breit abgestützte Komitees ein Importverbot für Stopfleber und für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte durchsetzen. Die Bundeskanzlei hat der Lancierung der beiden Anliegen grünes Licht gegeben.