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Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)

«Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Im Frühjahr 2020 brachte Nationalrätin Yvette Estermann eine Motion mit dem Titel «Die Zahl der Spätabtreibungen in der Schweiz reduzieren» ein. Der Bundesrat gab am 20. August 2020 enttäuschend zur Antwort, er sehe «keine Notwendigkeit», Massnahmen zu treffen.

Zeigen wir Bundesrat und Parlament, dass das Volk tätig wird, wenn sie untätig bleiben! Wenn wir auf andere Länder blicken, sehen wir, dass wir in der Schweiz mit dem Initiativrecht des Volkes (eingeführt 1891) sehr privilegiert sind!

Die wichtigsten Argumente, ...


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Die Fortschritte der Medizin berücksichtigen

Die Neonatologie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Fortschritte erzielt. Die jüngsten Frühgeburten kommen bereits in der 22. von 40 Schwangerschaftswochen oder noch früher zur Welt und können – allenfalls unter Einsatz intensivmedizinischer Massnahmen – ohne Schädigung überleben. Dieser Umstand macht es notwendig, dass jede Regelung, die eine Abtreibung zu diesem Zeitpunkt möglich macht, aufgehoben wird. Genau das will die Volksinitiative erreichen.


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100 ausserhalb des Mutterleibes lebensfähige Kinder pro Jahr retten

In der Schweiz werden jährlich bis zu 100 Babys zu einem Zeitpunkt abgetrieben, in dem sie ausserhalb des Mutterleibes atmen und somit eigenständig leben könnten. Die Volksinitiative will zwar keine Abstufung von Lebensrecht je nach Alter des ungeborenen Kindes einführen. Sie will aber auf diese schockierenden Spätabtreibungen aufmerksam machen und jede gesetzliche Regelung aufheben, die erlaubt, dass unabhängig vom Mutterleib lebensfähige Babys vorgeburtlich getötet werden. Diese Kinder können zur Adoption freigeben werden. Es gibt viele Eltern, die auf ein Adoptivkind warten.


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Überlebensfähige Kinder wie Frühgeburten behandeln

Bei einem unabhängig vom Mutterleib überlebensfähigen Kind sollten dieselben Kriterien Anwendung finden wie bei frühgeborenen Kindern. Das bedeutet, dass ausserhalb des Mutterleibes lebensfähige Babys mit einem absoluten Recht auf Leben behandelt werden müssen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Baby gesund oder behindert ist. Das will die Volksinitiative sicherstellen.

Argumente, Fragen und Antworten, Mythen

Initiativtext

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

 

Art. 10 Abs. 4

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens vor, insbesondere auch vor der Geburt.

Art. 197 Ziff. 132

13. Übergangsbestimmungen zu Art. 10 Abs. 4 (Massnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens, insbesondere auch vor der Geburt)

1 Nach Ablauf von drei Monaten nach der Annahme von Artikel 10 Absatz 4 durch Volk und Stände treten alle Bestimmungen ausser Kraft, die den Schwangerschaftsabbruch zu einem Zeitpunkt zulassen, in dem das Kind ausserhalb des Mutterleibes, allenfalls unter Einsatz intensivmedizinischer Massnahmen, atmen kann.

2 Ausgenommen sind Schwangerschaften, welche die schwangere Frau in eine akute, nicht anders abwendbare Lebensgefahr bringen.

[1] SR 101

[2] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

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Yvette Estermann, Kriens LU
Nationalrätin SVP, LU
 

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Florian Mabillard, Leytrons VS
Rechtsanwältin und Notarin
 

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Erich von Siebental, Gstaad BE
Nationalrat BE
 

Medien

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Weil ihren Interpellationen und Motionen im Parlament nicht stattgegeben wurde, haben Nationalrätinnen und Nationalräte zusammen mit weiteren engagierten Bürgerinnen und Bürgern zwei Volksinitiativen lanciert. Die erste Initiative will vor jeder Abtreibung einen Tag Bedenkzeit einführen, die zweite richtet sich gegen die schockierende Praxis der Spätabtreibungen. Die Sammelfrist beginnt heute und endet am 21. Juni 2023.