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Image Plakat frei für Werbung anstat Tabak für Kinder

Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung in Kürze

(Eidg. Volksinitiative)

Zusammengefasst geht es darum, Werbung für Tabakprodukte, die Kinder oder Jugendliche erreicht, einzudämmen. Konkret soll Zigaretten-Werbung auf Plakaten im öffentlichen Raum in allen Schweizer Kantonen verboten werden. Auch Kinowerbung, Inserate, Festival-Sponsoring und Online-Werbung für Tabak sollen in Zukunft nicht mehr erlaubt sein

Die wichtigsten Argumente, ...

Argumente Initiativkomitee

Die Initiative will unsere Kinder vor Tabak schützen: Tabak werbung soll Minderjährige – und nur diese – nicht mehr erreichen. Die wichtigen Gesundheitsorganisationen sowie Jugend- und Sportdachverbände mussten die Volksinitia tive «Kinder ohne Tabak» lancieren, weil nur so wirksamer Jugendschutz umgesetzt werden kann. Denn das neue Tabakproduktegesetz lässt weiterhin Werbung zu, die Kin der und Jugendliche erreicht und sie so in den schädlichen Nikotin- und Tabakkonsum führt.

Die Mehrheit der Menschen, die rauchen, beginnt vor dem 18. Lebensjahr damit. Ein früher Rauchbeginn erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine langfristige Abhängigkeit, Krank heit und Tod. Entscheidend ist deshalb, dass Jugendliche überhaupt nicht erst mit dem Rauchen beginnen

Werbung macht Kinder zu Rauchenden

Tabakwerbung hat nachweislich auf Minderjährige grossen Einfluss. Zahlreiche Studien belegen diese Wirkung. Kinder brauchen besonderen Schutz, um ihre Gesundheitskompetenz entwickeln zu können. Nur so können sie als Erwachsene die persönliche Verantwortung für ihre Gesundheit überneh men. Minderjährige dürfen keine Tabakprodukte kaufen – dem entsprechend dürfen diese auch nicht beworben werden. Doch Tabakwerbung ist heute bevorzugt dort, wo sie Kinder und Jugendliche gut erreicht.

Massive Kosten für alle

Tabakkonsum ist nachweislich das grösste Risiko für viele chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Krebs-, Atem weg- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen – und vermeidbar! Grosses Leid für Betroffene und ihre Angehörigen sowie 9500 Todesfälle pro Jahr sind zu beklagen. Die Gesellschaft, die Prämienzahlenden und die Volkswirtschaft werden enorm belastet: Medizinische Behandlungen und Arbeitsausfälle kosten uns jedes Jahr mindestens 5 Milliarden Franken.

Gegenvorschlag ist Alibiübung

Die Parlamentsmehrheit will keinen wirkungsvollen Jugend schutz im Tabakproduktegesetz. Werbung in Gratiszeitungen, im Internet und damit in allen sozialen Medien sowie an Festi vals ist weiterhin erlaubt – also dort, wo Jugendliche unterwegs sind. Einzig auf Plakaten und im Kino sollen Tabakprodukte nicht mehr beworben werden dürfen. Dies ist schon jetzt viel fach kantonal verboten. So werden die Interessen der Tabakund Werbeindustrie über das Wohl unserer Kinder und Jugend lichen gestellt. Dabei zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern eindrücklich, dass durch Werbeeinschränkungen der Tabakund Nikotinkonsum insbesondere bei Jugendlichen deutlich gesenkt werden kann.

Die Initiative als richtige Antwort

Hinter der Initiative stehen die Ärzteschaft, Apothekerund Drogistenverbände, Krebsliga, Lungenliga und viele mehr.

Darum empfiehlt das Initiativkomitee:

Ja

kinderohnetabak.ch

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weil Tabakwerbung zum Rauchen verführt.

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weil Raucher-Karrieren früh beginnen.

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weil Tabak-Werbung auf die Jungen zielt.

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weil Junge häufiger rauchen.

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weil Tabakwerbung in der Schweiz zu lasch reglementiert ist.

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weil die Kosten für die Allgemeinheit enorm sind.

Argumente, Fragen und Antworten, Mythen

Wird die Jugend nicht bereits heute vor Tabakwerbung geschützt?

Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern sind in der Schweiz Tabak-Werbung, -Verkaufsförderung und -Sponsoring omnipräsent. Die Tabakindustrie setzt sehr subtile Strategien ein, damit die Verkaufsförderung ihrer Produkte für das Zielpublikum (Jugendliche und Raucher) augenfällig ist, für den Rest der Bevölkerung hingegen relativ diskret bleibt. Im Ranking der «Tobacco Control Scale in Europe» 2017 schafft es die Schweiz nur auf Platz 21 von 35 gelisteten Staaten. Im Bereich «Massnahmen gegen Tabakwerbung» erhält die Schweiz lediglich zwei von dreizehn möglichen Punkten – kein anderes Land im Rating schneidet in dieser Kategorie so schlecht ab.

Initiativtext

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 41 Abs. 1 Bst. g

1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: 

g.   Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden sowie ihre Gesundheit gefördert wird.

Art. 118 Abs. 2 Bst. b

2 Er erlässt Vorschriften über: 

b.   die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren; er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht;

Art. 197 Ziff. 12[2]

12. Übergangsbestimmung zu Art. 118 Abs. 2 Bst. b (Schutz der Gesundheit)

Die Bundesversammlung verabschiedet die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen innert drei Jahren seit Annahme von Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b durch Volk und Stände.


[1] SR 101

[2] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Botschaft des Bundesrates

Bundesrat lehnt Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» ab.

Bern, 26.08.2020 - Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» aus.

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» verlangt von Bund und Kantonen, die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern und jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die sie erreicht, zu verbieten. Nach Ansicht des Bundesrates geht ein solches Verbot zu weit. Er beantragt deshalb dem Parlament, Volk und Ständen eine Ablehnung der Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zu empfehlen. Dennoch möchte er die Bevölkerung und insbesondere die Jugendlichen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums schützen. Er wird sich deshalb in der laufenden parlamentarischen Debatte zum Tabakproduktegesetz für die weitere Verbesserung des Jugendschutzes einsetzen.

Ausgangslage

Im November 2015 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen ersten Entwurf des Tabakproduktegesetzes. Dieser enthielt zahlreiche Einschränkungen im Bereich Werbung für Tabakprodukte, ging dabei jedoch weniger weit als die vorliegende Volksinitiative. Dennoch beurteilte das Parlament die Einschränkungen als zu einschneidend und wies den Entwurf an den Bundesrat zurück.

Im November 2018 wurde der zweite Entwurf des Tabakproduktegesetzes an das Parlament überwiesen. Bei den Werbeeinschränkungen übernimmt dieser nun das aktuelle Recht und verbietet lediglich Werbung, die sich speziell an Minderjährige richtet.

Vor diesem Hintergrund hat eine Allianz aus Schweizer Gesundheitsorganisationen am 12. September 2019 die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» eingereicht. Mit Verfügung vom 8. Oktober 2019 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative mit 109 969 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Inhalt der Initiative

Die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» fordert Bund und Kantone auf, die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Sie will jede Art von Tabakwerbung, welche diese erreicht, verbieten. Werbung, die sich ausschliesslich an Erwachsene richtet, soll hingegen weiterhin erlaubt sein.

Vorzüge und Mängel der Initiative

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes im Bereich Tabakprodukte bewusst. Er möchte die Bevölkerung, und insbesondere die Minderjährigen, vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums schützen. Deshalb unterstützt er die Einführung konsequenter Einschränkungen im Bereich Tabakwerbung. Er ist jedoch der Ansicht, dass ein gewisses Gleichgewicht zwischen den Interessen der öffentlichen Gesundheit und den Interessen der Wirtschaft zu wahren 7051 ist. In dieser Hinsicht geht ihm das von den Initiantinnen und Initianten geforderte sehr weitreichende Werbeverbot für Tabakprodukte zu weit.

Neues Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten

Der Bundesrat hat im Jahr 2018 einen zweiten Entwurf des Tabakproduktegesetzes an das Parlament überwiesen. Nach der Rückweisung des ersten Entwurfs durch das Parlament an den Bundesrat beinhaltete diese neue Fassung keine Werbeeinschränkungen mehr, die über das geltende Recht hinausgehen. Diese Fassung würde es der Schweiz jedoch nicht erlauben, das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu ratifizieren. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden durch den Ständerat zwischenzeitlich zusätzliche Werbeeinschränkungen vorgeschlagen und in die Vorlage eingearbeitet. Damit wird der Jugendschutz verbessert und eine Ratifizierung der Konvention wieder möglich. Die Ratifikation ist ein Ziel des Bundesrates seit der Unterzeichnung des Übereinkommens im Jahr 2004.
 
Antrag des Bundesrates
 
Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten mit der vorliegenden Botschaft, Volk und Ständen zu empfehlen, die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» ohne einen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Der Bundesrat wird sich in der weiteren parlamentarischen Debatte zum Tabakproduktegesetz dafür einsetzen, die Bevölkerung und insbesondere die Jugendlichen besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen. Er wird daher insbesondere das Verbot von Tabakwerbung im Kino und auf Plakaten unterstützen, das bereits in der ersten Vorlage aus dem Jahr 2015 vorgesehen war. Ziel ist ein Gesetzesprojekt, das dem Anliegen der Initiative weitgehend entspricht. Mit diesem Vorgehen erübrigt sich ein indirekter Gegenvorschlag.

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

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Almonte Luana, Biel

 
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Bianchini Alessandra, Capolago

 
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Cerny Thomas, St. Gallen
 
 
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Diener Nicolas, Zürich
 
 
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Eberle Bruno, Herisau

 
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El Fehri Verena, Lausanne

 
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Fischer-Täschler Doris, Seengen
 
 
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Huber Elisabeth, Zürich
 
 
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Leimgruber Christine, Baden

 
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Lévy Anne, Basel

 
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Luchsinger Philippe, Affoltern am Albis
 
 
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Mesnil Marcel, Corminboeuf
 
 
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Möller Alexander, Männedorf

 
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Nicod Laurent, Chigny

 
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Quinto Carlos, Basel
 
 
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Rochat Didier, Neuchâtel
 
 
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Schlup Jürg, Bern

 
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Stöckli Hans, Biel

 
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Stohler Nadja, Basel
 
 
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Tschöpe Andreas, Bern
 
 
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Uginet Corinne, Marsens

 
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Vittoz Grégoire, Lausanne

 
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Zellweger Michael, Riehen
 
 
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Zinggeler Fuhrer Heidi, Untervaz/GR
 
 
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Zirbs Savigny Brigitte, Perly-Certoux

 
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Zulian Gilbert, Veyrier

 
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Zybach Ursula, Spiez
 
 
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Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

Ausgesuchte Meinungen aus der Bevölkerung und der Politk

Medien

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