Eidg. Volksinitiative «Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr»
Die Mikrosteuer-Initiative bezweckt die Einführung einer Steuer, welche automatisch auf dem elektronischen Zahlungsverkehr erhoben wird. Dafür wird die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelsteuer ersetzt. Durch eine neue Steuer können drei bisherige Steuern abgelöst werden.
Die wichtigsten Argumente, ...
Die Microsteuer ersetzt die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelsteuer.
Von der Mikrosteuer profitieren vor allem Privatpersonen und KMU.
Die Mikrosteuer ist einfach in der Umsetzung.
Das aktuelle Steuersystem ist kompliziert und teuer. Es braucht ein neues, effizientes System, welches für jeden verständlich ist.
Ausserdem führt die Mikrosteuer zu einer faireren Besteuerung. Die Finanzindustrie trägt wenig zu den Steuern bei, obwohl sie hohe Gewinne erzielt.
Argumente, Fragen und Antworten, Mythen
Die Mikrosteuer-Initiative bezweckt die Einführung einer Steuer, welche automatisch auf dem elektronischen Zahlungsverkehr erhoben wird. Dafür wird die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelsteuer ersetzt. Durch eine neue Steuer können drei bisherige Steuern abgelöst werden.
Initiativtext
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 128 Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr
1 Der Bund erhebt auf jeder Belastung und jeder Gutschrift des bargeldlosen Zahlungsverkehrs eine Mikrosteuer mit einem einheitlichen Steuersatz. Er bezweckt damit eine einfache Besteuerung und transparente Finanzströme. Der maximale Steuersatz der Mikrosteuer beträgt 5 Promille.
2 Die Mikrosteuer ersetzt die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelsteuer.
3 Der Ertrag der Mikrosteuer wird für die Finanzierung der Aufgaben des Bundes und für die Kompensation der Kantone verwendet.
4 Das Gesetz regelt die Mikrosteuer nach folgenden Grundsätzen:
a. In der Schweiz werden die Abwickler von bargeldlosen Zahlungen verpflichtet, die Mikrosteuer automatisch einzuziehen; die Abwickler werden dafür entschädigt.
b. Systematische Verrechnungen unterliegen ebenfalls der Mikrosteuer; die Steuerpflicht ist durch Selbstdeklaration zu erfüllen.
c. Bargeldlose Zahlungen im Ausland von Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in der Schweiz unterliegen ebenfalls der Mikrosteuer; deren Steuerpflicht ist durch Selbstdeklaration zu erfüllen.
d. Erheben Staaten eine der schweizerischen Mikrosteuer gleichwertige Steuer, so schliesst der Bund entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen ab.
5 Sinn und Zweck der Mikrosteuer sind zu respektieren.
Art. 130
Aufgehoben
Art. 132 Sachüberschrift und Abs. 1
Verrechnungssteuer
1 Aufgehoben
Art. 197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmungen zu Art. 128 (Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr)
1 Die Bundesversammlung erlässt innerhalb von vier Jahren nach Annahme von Artikel 128 durch Volk und Stände die zu dessen Ausführung sowie zur Aufhebung der Mehrwertsteuer, der direkten Bundessteuer und der Stempelsteuer erforderlichen Bestimmungen.
2 Im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen beträgt der Steuersatz 0,05 Promille. In der Folge wird der Steuersatz so angepasst, dass die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelsteuer reduziert und so bald wie möglich aufgehoben werden können.
3 Die Schweizerische Nationalbank veröffentlicht nach Annahme von Artikel 128 durch Volk und Stände monatlich die Gesamtheit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, einschliesslich Giroüberträge, Interbank-Zahlungen, Intrabank-Zahlungen und Zahlungen über neue Technologien.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Im Bundesblatt veröffentlicht: 25.02.2020
Ablauf der Sammelfrist: 05.11.2021
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):
Felix Bolliger, lic. oec. HSG
Inhaber der Felix Bolliger AG für Vermögensverwaltung
Beat Bürgenmeier Prof. em.
der Universität Genf in Wirtschaftswissenschaft
Franco Cavalli Prof. em.
Alt-Nationalrat, Leiter Institut für onkologische Forschung in Bellinzona
Marc Chesney Prof. Dr.
Finanzprofessor an der Universität Zürich
marcchesney.com
Hélène Gache
Politikerin und Geschäftsführerin eines KMU (Beratung und IT)
Anton Gunzinger Prof. Dr. ETH
Inhaber der Super Computing Systems (SCS) AG, Zürich.
Gérard Jolimay
eh. Geschäftsleiter eines grossen Dienstleistungsunternehmens
Andrea Lacroix
Ausgebildete Anwältin, Kantonsverwaltung Genf
Dick Marty a.Ständerat
Staatsanwalt des Kantons Tessin, eh. Mitglied der Parlamentarierdelegation beim Europarat
Guy Mettan
Journalist und Politiker
Jean-Cédric Michel
International Anwalt in der Schweiz, in Europa und den USA
Sergio Rossi, Prof. Dr., Ph.D.
Ordentlicher Professor an der Universität Freiburg (Schweiz), Lehrstuhl für Makroökonomie und monetäre Ökonomie
Oswald Sigg Dr. rer. pol.
Journalist (SDA / SRG / Bundesverwaltung), 2005-2009 Bundesratssprecher und Vizekanzler der Eidgenossenschaft
Jacob Zgraggen Dr. iur.
Geschäftsleitungsmitglied bei der Bank Julius Bär 1981-1993.
Seit 1994 selbständiger Wirtschaftsanwalt und Verwaltungsrat bei diversen KMU.
Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Ausgesuchte Meinungen aus der Bevölkerung und der Politk
Medien
Eine neuzeitliche Volksinitiative für die zurzeit Unterschriften gesammelt werden, bringt ein Novum ins schweizerische Steuerrecht.
Das Ende der Pandemie kann zu Fortschritten führen, falls wir uns von der Finanzlogik und der zügellosen Globalisierung entfernen.
Wegen Corona laufen die Finanzen hüben und drüben aus dem Ruder. Eine sofortige Mikrosteuer soll Systemrisiken vermeiden.
Eine kleine Abgabe auf allen Finanztransaktionen, so dass man das Steuerzahlen kaum noch spürt: Das ist der Traum der Mikrosteuer-Initianten.
Finanztransaktionen besteuern statt Arbeit und Konsum: Eine Volksinitiative schlägt die Einführung einer Mikrosteuer auf elektronische...
Die nationale Volksinitiative «Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr» strebt eine Revolution des Steuersystems an. Am Freitag wurde sie lanciert.
Eine neue Volksinitiative will das Schweizer Steuersystem revolutionieren. Sie strebt an, alle Geldbewegungen zu besteuern und nicht nur die Arbeit.
Am Dienstag hat die Unterschriftensammlung für die jüngste Eidgenössische Volksinitiative «Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr»...
In den letzten Jahren wurde sie schon öfters angekündigt – die Volksinitiative zur Mikrosteuer. Nun soll es ernst gelten. Das Initiativkomitee verspricht eine neue Optik.
Die am Freitag vorgestellte Volksinitiative für eine Mikrosteuer erscheint auf den ersten Blick attraktiv. Doch die Initiative gehört in ein Universitätsseminar statt in die Bundesverfassung.
Bargeldlos bezahlen an der Ladenkasse: laut der am Freitag in Bern vorgestellten Volksinitiative würde dabei gleich noch automatisch eine Mikrosteuer abgebucht...
In den letzten Jahren wurde sie schon öfters angekündigt – die Volksinitiative zur Mikrosteuer. Nun soll es ernst gelten. Das Initiativkomitee verspricht eine neue Optik.
Ende Jahr startet die Unterschriftensammlung für eine Finanzsteuer, die heutige Steuern ersetzen soll. Idee der Initianten ist eine Mikrosteuer, die auf sämtlichen...
Die Entwicklung neuer Produkte hat in der Finanzbranche durch die Krise zwar gelitten, hat sich aber wieder belebt. Nach Ansicht des Autors haben diese Innovationen...