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Image Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)

Für eine 13. AHV-Rente

(Eidgenösische Volksinitiative)

Die AHV-​Renten reichen nicht zum Leben und sie verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2. Säule immer schneller. Und das obwohl die Beiträge der Berufstätigen in die Pensionskasse einen Höchststand erreicht haben. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält weniger Rente als die Jahrgänge davor. Besonders problematisch ist der Rentenrückstand der Frauen; die Gleichstellung der Geschlechter liegt in weiter Ferne. Deshalb lanciert eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden, RentnerInnen-​ und Frauenorganisationen rund um das Wochenende des internationalen Tags der Frau (8. März) die Initiative für eine 13. AHV-​Rente.

Es ist ein Skandal, dass Frauen im Jahr 2020 noch immer deutlich tiefere Renten haben als Männer. Über ein Drittel aller Frauen erhält im Alter gar keine Rente aus der 2. Säule. Und selbst wenn Frauen eine Pensionskasse haben, sind ihre PK-​Renten durchschnittlich nur halb so hoch wie jene der Männer. Weil ihre Lebensläufe durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne geprägt sind. In der AHV hingegen sind die Männer-​ und Frauenrenten ähnlich hoch, weil in der AHV auch die Betreuung von Kindern und Angehörigen als Arbeit anerkannt wird und zu höheren AHV-​Renten führt. Nur die AHV schafft diese Gleichstellung.

 

 

Die wichtigsten Argumente, ...


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Mehr zum Leben!


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Weniger Panikmache!


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Mehr für Frauen!


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Stärkere AHV!


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Mehr Verlässlichkeit!

Argumente, Fragen und Antworten, Mythen

Die Renten sind zu tief

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die Realität ist davon weit entfernt: die AHV-Maximalrente beträgt 2‘370 Franken. Die Hälfte aller Personen, die 2017 in Rente ging, muss mit weniger als 1‘777 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Dieses Einkommen wird zwar häufig durch die Renten aus der Pensionskasse ergänzt. Ein bedeutender Teil der Bevölkerung ist aber immer noch von der 2. Säule ausgeschlossen oder erhält nur sehr tiefe PK-Leistungen. Im Jahr 2017 betrug die mittlere Rente der 2. Säule 1‘838 Franken. Werden von den genannten, bescheidenen Rentenbeträgen die Kosten für Miete und Krankenkassenprämien abgezogen, wird rasch klar, dass da nicht viel zum Leben übrigbleibt.
Fast jede zehnte Person benötigt direkt nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen, weil die Rente nicht zum Leben reicht. Obwohl die Verfassung seit fast 50 Jahren vorschreibt, dass die Renten existenzsichernd sein müssen.

29 05 2020 15 36 08

Initiativtext

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmung zu Art. 112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)
1 Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente.
2 Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag entsteht spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt.
3 Das Gesetz stellt sicher, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt.

1   SR 101
2   Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

 

Im Bundesblatt veröffentlicht: 03.03.2020
Ablauf der Sammelfrist: 14.11.2021

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):

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Allemann Gabriela, Olten

 
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Alleva Vania, Bern

 
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Carobbio Guscetti Marina, Lumino
 
 
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Chervet Denise, Bern
 
 
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Dannecker Annette, Zollikon
 
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De Filippo Davide, Genève

 
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Docourt Martine, Neuchâtel
 
 
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Ferrari Aldo, Baulmes
 
 
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Grunder Roland, Aigle
 
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Gysi Barbara, Will

 
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Heim Bea, Starrkirch-Wil
 
 
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Ferrari Aldo, Baulmes
 
 
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Jaquet-Berger Christiane, Lausanne
 
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Maillard Pierre-Yves, Renens

 
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Meyer Mattea, Winterthur
 
 
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Mordini Patrizia, Bern
 
 
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Münger Daniel, Münchenstein
 
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Nikolic-Fuss Sandrine, Bettwiesen

 
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Porchet Léonore, Lausanne
 
 
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Prelicz-Huber Katharina, Zürich
 
 
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Rebsamen Heidi, Luzern
 
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Rohrbach Samuel, Vicques

 
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Rösler Dagmar, Oberdorf
 
 
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Tuti Giorgio, Langendorf
 
 
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Weichelt Manuela, Zug
 
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Ziltener Kathrin, Siebnen

 
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Zimmermann Rolf, Bern


 
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Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

Ausgesuchte Meinungen aus der Bevölkerung und der Politk

Medien

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Wegen der Coronakrise dürfte die AHV dieses Jahr rote Zahlen schreiben – trotz einer Zwei-Milliarden-Finanzspritze. Das verleiht der Forderung nach einer Erhöhung des Rentenalters Auftrieb.

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Die AHV soll mit einem Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente aufgebessert werden. Das will eine am Donnerstag eingereichte Initiative.

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«Die AHV-Renten reichen nicht zum Leben und sie verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2. Säule immer schneller.

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Der Gewerkschaftsbund hat seine Initiative für eine 13. AHV-Rente lanciert. Die Forderungen sind befremdlich, meint Mathias Müller von den Jungfreisinnigen.

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Ein Zuschlag im Umfang einer 13. AHV-Rente soll im Alter ein besseres Leben ermöglichen. Mit diesem Ziel hat eine breite Allianz unter Führung der Gewerkschaften eine Volksinitiative lanciert...

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Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter (Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente)» lanciert. Damit politisiert er komplett an der Realität vorbei.

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Der SGB will die Solidarität aufleben lassen – zum Beispiel mit ihrer Initiative für eine 13. AHV-Rente.

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Fritz Guggenbühl führt in Schwamendingen ein Elektroinstallationsgeschäft samt Elektro-Notrufdienst. Bald erreicht er das Pensionsalter.

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Der Gewerkschaftsbund beschliesst die Volksinitiative für 13. AHV-Rente. Sie soll das Rentenproblem entschärfen.