Obligatorisches Referendum «Liegenschaftssteuer Zweitliegenschaften»
Obligatorisches Referendum: Verfassungsänderung zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung
Eidgenössisches Referendum
Die Verfassungsänderung will den umstrittenen Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum abschaffen und damit das Steuersystem vereinfachen. Gleichzeitig erhalten die Kantone die Möglichkeit, eine Steuer auf Zweitliegenschaften einzuführen, um Einnahmeverluste auszugleichen.
Kernanliegen der VErfassungänderung sind:
1. Abschaffung des Eigenmietwerts
Die bisherige Besteuerung einer fiktiven Miete für selbstbewohntes Wohneigentum entfällt und macht das Steuersystem einfacher.
2. Entlastung der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer
Haus- und Wohnungseigentümer sollen finanziell von der umstrittenen Steuer befreit werden.
3. Einführung einer Zweitliegenschaftssteuer durch die Kantone
Um Ausfälle zu kompensieren, können Kantone eine zusätzliche Steuer auf Zweitwohnungen erheben.
4. Sicherung der kantonalen Einnahmen
Die Reform soll verhindern, dass Kantone mit vielen Zweitwohnungen grosse finanzielle Verluste erleiden.
4. Stärkung der föderalen Entscheidungsfreiheit: ⚖️
Jeder Kanton kann selbst entscheiden, ob und wie er eine Zweitliegenschaftssteuer einführt.
5. Langfristige Steuer- und Finanzstabilität
Die neue Ordnung soll ein gerechtes und nachhaltiges Steuersystem schaffen, das sowohl Eigentümer wie auch Kantone berücksichtigt.
Die Argumente der Gegner und Befürworter finden Sie unten.
Vereinfachung des Steuersystems
- Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt eine komplizierte und umstrittene Besteuerung.
Entlastung für Wohneigentümer
- Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen weniger Steuern und profitieren direkt.
Mehr Gerechtigkeit
- Der als fiktiv empfundene Eigenmietwert wird abgeschafft und damit eine lang kritisierte Ungleichbehandlung beseitigt.
Finanzielle Absicherung der Kantone
- Durch die Möglichkeit einer Zweitliegenschaftssteuer verlieren die Kantone keine wichtigen Einnahmen.
Föderale Freiheit
- Jeder Kanton entscheidet selbst, ob und wie er die Zweitliegenschaftssteuer erhebt.
Langfristige Stabilität
- Die Reform sorgt für ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Steuerentlastung und Einnahmesicherung.
Weniger Abzüge für Hausbesitzer
- Mit der Reform entfallen auch Abzüge für Unterhalt, Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
Belastung von Zweitwohnungsbesitzern
- Wer eine Zweitliegenschaft hat, muss mit zusätzlichen Steuern rechnen.
Ungleichbehandlung von Mietern
- Während Wohneigentümer profitieren, haben Mieter keine direkte Steuerentlastung.
Unsicherheit für Investitionen
- Die neuen Regeln könnten Eigentümer von Investitionen in Immobilien oder Sanierungen abhalten.
Komplexität in der Übergangszeit
- Die Umstellung erfordert Anpassungen bei Bund, Kantonen und Steuerpflichtigen, was Mehraufwand verursacht.
Risiko für kantonale Unterschiede
- Da die Kantone frei entscheiden, können schweizweit unterschiedliche Steuerbelastungen entstehen.
Folgendes übergeordnetes Komitee vertreten ein
JA
(JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts | Stand: 24.08.2025)Folgende Organisationen (Offiziell) vertreten ein
NEIN
(NEIN zur Abschaffung des Eigenmietwerts | Stand: 24.08.2025 )