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Für eine Schweiz
wie wir sie uns wünschen.

Klimafonds

«Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Der Klimaschutz ist die grösste Aufgabe unserer Generation. Diese Herausforderung können wir nur mit einer gerechten und gemeinschaftlichen Lösung richtig anpacken. Dank der Klimafonds-Initiative stellen wir mit öffentlichen Investitionen unsere Gesellschaft auf erneuerbare Energien um und sichern uns genügend Strom für die Zukunft. So stärken wir unsere Infrastruktur und unser lokales Gewerbe. Das bringt gute Arbeitsplätze und schafft Versorgungssicherheit. Damit befreien wir uns aus der Abhängigkeit von Oligarchen und Autokraten.

 

Die wichtigsten Argumente, ...


Klimafonds 3

Versorgungssicherheit schaffen

Der brutale Angriffskrieg von Putin zeigt: Nicht nur wegen dem Klimaschutz, sondern auch wegen unserer Versorgungssicherheit müssen wir die Schweiz so schnell wie möglich unabhängig von fossiler Energie und Uran machen. Mit einem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz schaffen wir das. Damit sorgen wir dafür, dass wir nicht mehr erpressbar sind und uns aus der Abhängigkeit von Oligarchen und Autokraten lösen.

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Klimaschutz gemeinschaftlich lösen

Der Klimaschutz ist die grösste Aufgabe unserer Generation. Diese Aufgabe müssen wir mit der nötigen Geschwindigkeit und in der richtigen Grössenordnung angehen. Unsere Eltern und Grosseltern haben gezeigt, wie grosse Herausforderungen gelöst werden können. Als Antwort auf Existenznot und Altersarmut haben sie die solidarisch finanzierte AHV gegründet. Damit alle von A nach B kommen, haben sie den öffentlichen Verkehr mit der SBB ausgebaut. Und so ist es auch bei der Klimakrise: Nur mit unserem eigenen Verhalten allein können wir das Problem nicht lösen. Es braucht eine gemeinschaftliche Antwort. Mit der Klimafonds-Initiative lösen wir dringend notwendige Investitionen der öffentlichen Hand und von Privaten in den Klimaschutz aus2.

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Öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Gewerbe und Wirtschaft

Die Initiative will, dass wir jedes Jahr zwischen 0.5 und 1% des Bruttoinlandproduktes in die ökologische Erneuerung der Schweiz investieren. Das sind rund 3.5 bis 7 Milliarden Franken jährlich. Mit diesem Geld können flächendeckend Solarpanels gebaut, Gebäudesanierungen in der ganzen Schweiz vorangetrieben, der öffentliche Verkehr ausgebaut und der Erhalt der Biodiversität garantiert werden. Zudem können Menschen weitergebildet werden, die heute in Berufen arbeiten, welche es nach dem ökologischen Umbau nicht mehr geben wird. Die Aufwertung der Infrastruktur bringt dem regionalen Gewerbe das grösste Auftragsvolumen der letzten Jahrzehnte. Damit schaffen wir gute Arbeitsplätze und stärken die heimische Wirtschaft. Diese Investitionen lohnen sich: Denn wenn wir jetzt nichts unternehmen, kostet das uns und unsere Kinder noch viel mehr.

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 103a Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik 
1 Bund, Kantone und Gemeinden bekämpfen die menschengemachte Klimaerwärmung und ihre gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen in Übereinstimmung mit den internationalen Klimaabkommen. Sie sorgen für eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen.

2 Der Bund unterstützt insbesondere:
a. die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft;
b. den sparsamen und effizienten Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien;
c. die notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen inklusive finanzielle Beiträge für den Ausgleich des Einkommensausfalls während der Ausbildungszeit;
d. nachhaltige und natürliche Karbonsenken;
e. die Stärkung der Biodiversität, namentlich zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung.

3 Für die Finanzierung der bundeseigenen Vorhaben und für finanzielle Beiträge an die Vorhaben von Kantonen, Gemeinden und Dritter verfügt der Bund über einen Investitionsfonds. Der Fonds oder vom Bund beauftragte Dritte können auch Kredite, Garantien und Bürgschaften gewähren.

4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Art. 197 Ziff. 152
15. Übergangsbestimmung zu Art. 103a (Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik)
Der Fonds gemäss Artikel 103a Absatz 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme von Artikel 103a durch Volk und Stände bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5–1 Prozent des Bruttoinlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäss Artikel 126 Absatz 2 nicht mitgerechnet. Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationalen und internationalen Klimaziele erreicht hat.  

1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangs¬bestimmung wird nach der Volks¬abstim¬mung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Veröffentlicht im Bundesblatt am 06.09.2022
Ablauf der Frist für die Unterschriftensammlung: 06.03.2024

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:

{source}<?php

$dir = getcwd();

include_once "$dir/php/MemberRenderer.php";

$renderer = new MemberRenderer($members);

$renderer->render(2996);

?>

{/source}

Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

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Medien

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Klima – Die Unterschriftensammlung für die von SP und Grünen gemeinsam geplante Klimafonds-Initiative kann beginnen. Das Begehren verlangt, dass der Bund mit einem neuen, milliardenschweren Investitionsfonds Klimaprojekte von Kantonen, Gemeinden und Dritten unterstützt.

Die am Dienstag im "Bundesblatt" veröffentlichte Initiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)" verlangt die Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik.