«Kein Ausweiszwang im Internet, Angriff auf Grundrechte abwehren!»
(Eidg. Referendum)
Das Gesetz verlangt, dass auf Plattformen wie Steam (Gaming) oder YouTube(Video) eine Alterskontrolle eingeführt wird (Art. 8 und Art. 20). In der parlamentarischen Debatte wurden hierfür Kreditkarten oder auch SMS-Verifikation genannt. Es besitzen noch lange nicht alle 18-jährigen Personen eine Kreditkarte. Menschen ohne Kreditkarte könnten also nicht mehr Youtube nutzen. Welche Plattformen folgen als nächstes?
Die eindeutige Verifizierung zum “Schutz” von Minderjährigen kann dann nur mit einem Scan der ID oder dem Pass erfolgen. Eine solche Ausweispflicht wäre ein Novum in der Schweiz und würde insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen oder Personen ohne amtlichen Ausweis den uneingeschränkten Zugang zum Internet verunmöglichen. Dies ist der Startschuss zum Ausweiszwang im Internet.
Die wichtigsten Argumente, ...
Angriff auf unsere Grundrechte abwehren
Das neue Gesetz ist brandgefährlich: Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes werden massive Grundrechtseingriffe eingeführt. Die (jungen) Bürger sollen sich daran gewöhnen, sich auch im Internet auszuweisen. Der Ausweiszwang wird ausgeweitet – und bald wird es überall Checkpoints im Netz geben. Das grosse Freiheitsversprechen und die Demokratisierung der Gesellschaft durch das Internetwären damit am Ende.
Gewinne für ausländische Techkonzerne
Explizit sind nur die Daten von Minderjährigen geschützt. Die Daten von volljährigen Personen dürfen weiterverwendet und an Dritte verkauft werden. Das amerikanische Gesetz (CLOUD Act) verpflichtet US-Unternehmen selbst dann zur Datenherausgabe, wenn lokale Gesetze am Ort des Datenspeichers dies verbieten. Da die meisten Anbieter (Plattformen, Provider, Server und Clouds) ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, sind diese auch nicht verpflichtet, das Schweizer Datenschutzgesetz einzuhalten. Google, Facebook, Oracle etc. sammeln bereits heute schon zahlreiche Datensätze mit unseren persönlichen Daten, Verhalten und Vorlieben. Ein Tracking der Kundschaft, sowie amtlich verifizierte Daten, steigernden Wert dieser Datensätze enorm.
Das Gesetz bringt unnütze Vorschriften, Regulierungen, Abgaben und Kosten für die betroffenen Branchen. Es wird ein gigantischer bürokratischer Kontrollapparat aufgebaut. Mit fraglichem Nutzen. Wer bei dieser Polizeistaatsaktion im Internet nicht mitmacht und es beispielsweise unterlässt, eine Alterskennzeichnung oder- Kontrolle durchzuführen, wird mit einer Busse bis zu 40 000 Franken bestraft.
Hoher Aufwand – kein ausgewiesener Nutzen
Mit dem Gesetz sollen Minderjährige beispielsweise vor Videos und Spielen mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten geschützt werden. Jedoch fallen Bilder nicht unter das Gesetz und dürfen weiterhin ohne Schutzmechanismus konsumiert werden. Ebenso können weiterhin Videos über P2P-Plattformen oder Chats wie WhatsApp, Signal oder Dating-Apps problemlos ausgetauscht werden. Redaktionelle Plattformen und Werbefilme sind ebenfalls ausgenommen (Art. 3).Obwohl das Gesetz viele Paragrafen aufweist, bleiben viele Schlupflöcher offen. Mit nur wenigen Klicks, beispielsweise durch die Nutzung eines VPN, umgeht jeder sofort alle Kontrollsysteme. Browser-Plugins können IP-Geolokalisierung umschiffen und die geschützten Daten konsumieren oder abspeichern. Es zeigt sich erneut: Für unsere Politiker ist das Internet nach wie vor Neuland, von dem sie nichts verstehen.
Der Anbieter im Ausland wird sich gar nicht um eine Umsetzung des Gesetzesbemühen. Dafür ist der Schweizer Markt nicht lukrativ genug. In der Konsequenz des Gesetzestextes müssten zur Durchsetzung des Gesetzes Netzsperren eingesetzt werden. Dies ist ein tiefgehender Eingriff in die Architektur des Internets.
Gesetzestext zum Referendum
Referendum gegen das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)
im Bundesblatt veröffentlicht am 11. Oktober 2022