Eidg. Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
Die «Service-citoyen-Initiative» will eine aktive Schweiz, in der Gleichberechtigung, sozialer Zusammenhalt und Solidarität selbstverständlich werden. Deswegen fordert sie, dass jede und jeder einmal im Leben einen Einsatz zugunsten von Gesellschaft und Umwelt leistet – sei es Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz, oder ein anderes Milizengagement. Die Initiative macht einen historischen Doppelschritt: Sie sorgt für die Gleichstellung aller Geschlechter beim Dienst an der Gesellschaft. Dazu werden Zivildienst und soziales Engagement dem Militärdienst gleichgestellt. Weg von einer rein männlichen Wehrpflicht zu einem Service Citoyen für alle, weil jede und jeder zählt.
1. Jede:r Schweizer:in leistet im Rahmen normaler Bürgerrechte und -pflichten einen Service Citoyen zugunsten von Gesellschaft und Umwelt.
2. Der Service Citoyen wird als Militärdienst oder in Form eines im Gesetz vorgesehenen gleichwertigen Milizdienstes geleistet.
3. Der Sollbestand der Kriseninterventionsdienste, insbesondere der Armee und dem Zivilschutz, ist garantiert.
4. Das Gesetz bestimmt, inwiefern Personen ohne Schweizer Pass einen Service Citoyen leisten.
5. Andere geltende Verfassungsbestimmungen
(Ersatz des Erwerbsausfalls, Ersatzabgabe etc.) bleiben unverändert.
Die wichtigsten Argumente, ...
AUF AUGENHÖHE ALLER
Alle Bewohner:innen der Schweiz sind «Mitmacher:innen» und setzen sich für das Gemeinwohl ein. Der Service Citoyen setzt auf Gleichstellung und Inklusion aller. Er trägt dazu bei, dass die facettenreichen Schutz- und Hilfsorganisationen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden und stärkt sie in ihren Kernkompetenzen.
GEMEINSAM KRISENFEST
Der Stresstest Covid-19 zeigt, dass Krisen immer mehr auch zivile Dimensionen beinhalten: Der Service Citoyen stärkt unser Rückgrat. Nur gemeinsam können wir den Herausforderungen des XXI. Jahrhunderts begegnen – militärisch und zivil. Sei es nun Pandemien, Klimawandel, Fluten, (Cyber)sicherheit oderAlterseinsamkeit.
JEDE:R NACH SEINEN STÄRKEN
Alle können einen Beitrag leisten, Verantwortung übernehmen und mitwirken, unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten. Auch die, die im heutigen System aussen vor bleiben.
AUF SCHWEIZ-TYPISCHE ART
Wir sind der Staat – das Milizsystem ist ein schweizerisches «Qualitätsprodukt». Es stiftet uns Identität und macht unser Land tragfähig. Der Service Citoyen baut auf diese Tradition und überführt sie in einen heutigen Kontext – für die Generationen von heute und morgen.
ZUSAMMEN HANDELN VERBINDET
Das Engagement des/der «Eine:n für Alle» führt zu gelebter Solidarität. Der Service Citoyen schlägt Brücken zwischen Menschen aller Generationen und sozialen Schichten und festigt das «Wir- Gefühl». Der Zusammenhalt aller dient als Schema für ein neu gestaltetes, weitergefasstes und resilientes Milizsystem, in dem alle unabhängig vom Geschlecht ihre Stärken für die Anderen einbringen können.
Initiativtext
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 59 Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt
1 Jede Person mit Schweizer Bürgerrecht leistet einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt.
2 Dieser Dienst wird als Militärdienst oder in Form eines anderen, gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet.
3 Der Sollbestand der Kriseninterventionsdienste ist garantiert; dies betrifft insbesondere:
a. die Armee;
b. den Zivilschutz.
4 Personen, die keinen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten, obwohl sie dazu verpflichtet sind, schulden eine Abgabe; das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Diese Abgabe wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.
5 Das Gesetz legt fest, ob und in welchem Umfang Personen ohne Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten.
6 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.
7 Personen, die den Dienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.
Art. 61 Abs. 3–5
Aufgehoben
Art. 197 Ziff. 155
15. Übergangsbestimmung zu Art. 59 (Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 59 spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der genannten Frist.
4 SR 101
5 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Im Bundesblatt veröffentlicht: 25.01.2022
Ablauf der Sammelfrist: 25.07.2023
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):
Adler Quentin
Alijaj Islam
Amoos Emmanuel
Ananiadis Jorgo
Binaghi Jonathan
Brunner Sarah
Burger Philippe
Bünter Sarah
Cavalli Virginie
Frauchiger Michael
Gapany Johanna
Ständerat (FDP)
Bulle FR
Graf Marie-Claire
Klima-Netzwerke / Aktivistin
Basel-Landschaft
Hegglin Oliver
Jaquenoud Antoine
Juillard Charles
Ständerat (Die Mitte)
Porrentruy JU
Keller Matthias
Limacher David
Meyer Peter C.
Miserez Alain
Putscher Nadine
Riniker Maja
Nationalrat (FDP)
Suhr AG
Roten Noémie
Rüdisüli Marc
Täubert Dominic
von Graffenried Alec
Medien
Alle Menschen in der Schweiz sollen künftig einmal im Leben einen Bürgerdienst zu Gunsten der Allgemeinheit leisten. Genau das sieht die von einem überparteilichen Bündnis lancierte «Service-Citoyen-Initiative» vor.sinitiative.