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SaferPhone

«Schutz vor Mobilfunkstrahlung – Fortschritt für Gesundheit und Umwelt (Saferphone-Initiative)»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Ziel der SaferPhone-Initiative ist es, mittels einer gesundheitsverträglichen und nachhaltigen Kommunikationsinfrastruktur die allgemeine Strahlenbelastung für Mensch, Tier und Umwelt gemäss Vorsorgeprinzip einzudämmen und nach den technischen Möglichkeiten zu senken. 

Der Gesundheitsschutz vor der nichtionisierenden Strahlung (NIS), umgangssprachlich Elektrosmog genannt, soll endlich in der Bundesverfassung verankert werden. Dies erfolgt im Art. 118 Schutz der Gesundheit, wo bereits der Schutz vor radioaktiver (ionisierender) Strahlung enthalten ist. Die Initiative will das Vorsorgeprinzip stärken, eine möglichst tiefe Strahlenbelastung für Mensch, Tier und Umwelt garantieren sowie eine nachhaltigere Kommunikations­infrastruktur fördern.

Die wichtigsten Argumente, ...


Klimafonds 3

Schutz vor Elektrosmog, insbesondere auch vor Mobilfunkstrahlung

Mensch, Tier und Umwelt sollen durch Bund und Kantone vor nichtionisierender Strahlung ebenso geschützt werden, wie es bei der ionisierenden Strahlung (Gamma-, Röntgen- und Höhenstrahlung) verfassungsmässig schon der Fall ist. Bei der Mobilfunkversorgung kann die Strahlenbelastung durch ein neues Versorgungskonzept massiv gesenkt werden.


Klimafonds 3

Keine Bestrahlung unserer Lebensräume und Wohnungen

Niemand soll im eigenen Wohnbereich unfreiwillig einer Funkstrahlung ausgesetzt sein. Auch private hochfrequente Strahlungsquellen sollen keine Nachbarn belasten. Das kann mit einer passenden Netzstruktur erreicht werden. In unserem Wohnraum können wir selbst entscheiden, wie wir kommunizieren wollen.

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Die schnellste und sicherste Übertragungstechnik für den Festnetzanschluss

Eine flächendeckende Grundversorgung aller Gebäude mit einem Breitband-Festnetzanschluss und schnellstmöglichem Ausbau des Glasfasernetzes ist die Grundlage für eine strahlungsarme Telekommunikation.

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Geringstmögliche Strahlenbelastung in Innenräumen

Im Falle von lokalen Funkanwendungen innerhalb des Gebäudes für Computer, Telefon, Multimedia, Smarthome usw.. gilt das Prinzip der kürzestmöglichen, d.h. auf denselben Raum begrenzten Funkstrecken, auch wegen des Nachbarschutzes. Das Smartphone soll sich nicht mit den Mobilfunkmasten draussen, sondern mit einem Router bzw. Funkmodem verbinden. Am besten ist die Wahl verkabelter und somit ganz strahlungsfreier Kommunikationswege.

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Einheitliche Netzstruktur für guten Empfang und sicheres Kommunizieren

Die Informations- und Kommunikationstechnik soll nach dem Grundsatz der tiefstmöglichen Exposition umgesetzt werden. Mit einem einheitlichen Mobilfunknetz könnte man kürzestmögliche Funkstrecken und somit eine geringe Strahlungsbelastung gewährleisten.

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Berücksichtigung der IKT bei der Energiestrategie und den Klimazielen

Es soll verhindert werden, dass der Stromverbrauch der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)  exponentiell ansteigt.

Initiativtext

Art. 118 Abs. 2 Bst. d[2]

2 Er [der Bund] erlässt Vorschriften über:

d. den Schutz vor nichtionisierender Strahlung.

Art. 118c[3]Schutz vor nichtionisierender Strahlung 

1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume vor technisch erzeugter nichtionisierender Strahlung.

Sie sorgen für den Einsatz emissionsarmer Techniken in allen Anwendungsbereichen. Anlagen und Geräte halten den Grundsatz der tiefstmöglich erreichbaren Exposition ein. Die Grenzwerte werden entsprechend diesem Grundsatz geregelt.

3 Für Funkverbindungen sind kurze Übertragungsstrecken und eine geringe Exposition Dritter massgebend.

4 Die Versorgung der Wohn- und Geschäftseinheiten mit Fernmeldediensten erfolgt grundsätzlich über das Kabelnetz.

5 Bund und Kantone bevorzugen und fördern den Einsatz von funkfreien Techniken.

Art. 197 Ziff. 15[4]

15. Übergangsbestimmung zu Art. 118 Abs. 2 Bst. d und Art. 118c (Schutz vor nichtionisierender Strahlung)

1 Die Bundesversammlung erlässt das Ausführungsgesetz zu den Artikeln 118 Absatz 2 Buchstabe d sowie 118cspätestens drei Jahre nach deren Annahme durch Volk und Stände. Tritt das Ausführungsgesetz innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes.

2 Bis zum Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes gilt in Bezug auf Funkstrahlung:

  1. Für die Kommunikation mit Endgeräten in Mobilfunknetzen dürfen ausschliesslich Trägerfrequenzen genutzt werden, die innerhalb der bis zum 31. Dezember 2021 konzessionierten Frequenzbänder liegen.
  2. Die vorsorgliche Emissionsbegrenzung gemäss der Verordnung vom 23. Dezember 1999[5] über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung wird nicht aufgeweicht.

[1] SR 101

 

[2]Die endgültige Nummerierung dieses Aufzählungsgliedes wird nach der Volksabstim­mung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestim­mun­gen der Bundes­verfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.

 

[3]Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstim­mung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestim­mun­gen der Bundes­verfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.

 

[4] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

 

[5] SR 814.710

Veröffentlicht im Bundesblatt am 13.09.2022
Ablauf der Frist für die Unterschriftensammlung: 13.03.2024

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:

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Bechaalany Patricia

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Buchs Bertrand

Demokratische Christliche Partei

Mitglied des Grossen Rates Genf

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Hardegger Thomas

Alt-Nationalrat, Zürich

Geschäftsführung
Immobilienunternehmen

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Hofmann Marcel

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Isabelle Pasquier

Member Photo

Kullmann Samuel

Grossrat (EDU) Thun BE

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Merz Philipp

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Munz Martina

Nationalrat (SP) Hallau SH

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Reimann Maximilian

Alt- Stände- und Nationalrat, Gipf-Oberfrick

Dr.iur. Rechts- und Staatswissenschaft

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Schlegel Peter

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Schneider Schüttel Ursula

Nationalrat (SP) Murten FR

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Semadeni Cornelia

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Sommer Andreas

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Töngi Michael

Nationalrat (Grüne) Kriens LU

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Weil Sonia

Member Photo

Wüthrich Michael

Alt-Kantonsrat Basel-Stadt

Lehrer, Umweltaktivist, Fachmann für Mobilfunk 

Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

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