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Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine Einschränkung von Feuerwerk'

 «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Eine Schweiz ohne Feuerwerksknallerei
zum Schutz von Mensch, Umwelt und Tier

Die Freude weniger Menschen darf nicht die Lebensqualität aller anderen beeinträchtigen

Es vergeht kaum ein schöner Sommerabend, ohne dass von fern oder nah Feuerwerksraketen knallen. Familienfeiern wie Geburtstage und Hochzeiten werden ebenso mit einem privaten Feuerwerk zelebriert wie Nationalfeiertag oder Dorffest.

Knallkörper bedeuten Stress für Menschen, die auf Lärm sensibel sind oder einen entspannten Abend unter freiem Himmel verbringen möchten. Sie versetzen Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik und bescheren schlaflose Nächte. In trockenen Sommertagen gefährden unkontrollierte Feuerwerke Flora und Fauna – Brände, sind ein Risiko. Tausende Schweizerinnen und Schweizer ziehen am Nationalfeiertag das feuerwerkslose Ausland vor oder verbarrikadieren sich mit ihren Tieren in Kellern und Ställen, statt gemeinsam mit Nachbarn und Familie den ersten August zu feiern.

Feuerwerk-Fans halten sich nicht an den 1. August und den 31. Dezember. In den letzten Jahren ist die Belästigung durch lautes, oft unkontrolliert gezündetes Feuerwerk auf bis zu 30 Abende pro Jahr angewachsen, je nach Wohnregion.

Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Menschen, Umwelt und Tiere schützen. Denn Feuerwerksknallerei gehört nicht zum Grundrecht der persönlichen Freiheit und geniesst keinerlei rechtlichen Schutz.

Die wichtigsten Argumente, ...

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versetzt Haus-, Nutz- und Wild-Tiere, v.a. Vögel, in Panik und lässt zahlreiche von ihnen an Stress sterben. An Silvester/Neujahr können Wildtiere aus dem Winterschlaf geweckt werden und danach verenden.

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widerspricht der Bundesverfassung und findet entgegen geltenden Verordnungen in immer grösserem Mass auch ausserhalb von Silvester und Nationalfeiertag statt.

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setzt Kleinkinder, hochsensible Menschen oder solche mit Angststörungen und Traumata unter massiven Stress.

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verschmutzt Luft und Boden, denn durch pyrotechnische Mittel gelangen Feinstaub und giftige Substanzen wie Dioxine in die Luft sowie dann auf und anschliessend in die Erde.

 

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beeinträchtigt die Lebensqualität und das Wohlgefühl nichtbeteiligter Menschen..

 

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Restmaterial von Feuerwerksgeschossen landet auf dem Boden und kann auf Weiden den Tod von Nutztieren verursachen.

 

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schadet dem Schweizer Tourismus: Viele Schweizer reisen mit ihren Haustieren während der Nationalfeiertags-Festivitäten ins Ausland und Hundehalter aus Nachbarländern verbringen in dieser Zeit keine Ferien in der Schweiz.

 

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führt wiederholt zu schweren Unfällen, Gehörschäden und Bränden.

 

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 74a Feuerwerk

1 Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.

2 Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen.

3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.


Art. 197 Ziff. 152
15. Übergangsbestimmung zu Art. 74a (Feuerwerk)

Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

SR 101
Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:

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Beglinger Nick

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Boucek Sandra

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Brosi Julia

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Conoci Maya

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Herrmann Ruth

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Hirsiger Heidi

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Huber Roman

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Künzler Ernst

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Körner Bianca

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Meister Corinne

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Mulle Caroline

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Rosenstein Eduard

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Vincenzi Cinzia

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Walpen-Ammann Stefanie

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Zeugin Frank

Medien

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Am 1. August und an Silvester sollen Privatpersonen keine lauten Feuerwerke mehr abbrennen dürfen. Das wollen ein Initiativkomitee und mehrere Umwelt- und Tierschutzorganisationen in die Verfassung schreiben.

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In der Schweiz soll es künftig verboten sein, als Privatperson lautes Feuerwerk zu zünden. Dies will ein Komitee mit seiner Initiative «Für die Einschränkung von Feuerwerk» in der Verfassung verankern. Seit Dienstag werden dafür nun Unterschriften gesammelt.

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Eine Initiative aus dem Aargau fordert ein landesweites Verbot von Feuerwerk mit Knalleffekt. Wer von den Aargauer Nationalrätinnen und Nationalräten der Knallerei gerne einen Riegel schieben will und wer keinen Handlungsbedarf sieht.