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«Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»

(Eidgenösische Volksinitiative)

Ehepaare werden heute bei der AHV diskriminiert. Denn wo Konkubinatspaare mit zwei getrennten AHV-Renten bis zu 200 Prozent des Höchstbetrags einer AHV-Rente erhalten, bekommen Ehepaare maximal 150 Prozent des Höchstbetrags. Und zwar selbst dann, wenn beide Ehepartner während des ganzen Erwerbslebens voll einbezahlt haben.

Die AHV ist die solidarische 1. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Sie soll den Existenzgrundbedarf der Rentnerinnen und Rentner sichern. Es ist nur fair, dass alle Paare unabhängig von der gewählten Lebensform die gleiche Unterstützung erhalten. Deshalb soll die bisher geltende Begrenzung auf 150% für Ehepaare vollständig aufgehoben werden. Dies ist die fairste Lösung für alle Paare.

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Die wichtigsten Argumente, ...


Klimafonds 3

Diskriminierung von Ehepaaren ist ungerecht

Die Diskriminierung von Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Nichtverheirateten in der AHV ist «stossend und ungerecht».


Klimafonds 3

250'000 Rentner betroffen

Von der Heiratsstrafe betroffen sind gemäss Angaben des Bundes aus dem Jahr 2019 rund 250'000 Rentner-Ehepaare.


Klimafonds 3

Rentenkürzung auf 150% der Maximalrente verbieten

Sind zwei Personen verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, bekommen sie heute höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Das muss sich dringend ändern.

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 112 Abs. 2 Bst. cbis

2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze:

cbis. Verheiratete Versicherte sind bei der Berechnung der ordentlichen Renten anderen Versicherten gleichgestellt; eine Kürzung der Summe der beiden Renten eines Ehepaares ist nicht zulässig.

Art. 197 Ziff. 15

15. Übergangsbestimmungen zu Art. 112 Abs. 2 Bst. cbis (Gleichstellung der Ehe in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)

1Treten die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe cbis drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.

2 Zur Sicherstellung der Gleichstellung von verheirateten Versicherten mit anderen Versicherten bestimmt der Bundesrat in der Verordnung insbesondere, dass die Summe der Renten verheirateter Versicherter nicht aufgrund des Zivilstands gekürzt wird und dass nichterwerbstätige verheiratete Versicherte Beiträge bezahlen.


[1]     SR 101

[2]     Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Veröffentlicht im Bundesblatt am 27.09.2022
Ablauf der Frist für die Unterschriftensammlung: 27.03.2024

Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern:

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Bachmann-Roth Christina

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Binder Marianne

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Bischof Pirmin

Ständerat (Die Mitte) Solothurn SO

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Bregy Philipp Matthias

Regierungsrat (FDP) Naters VD

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Bürgin Yvonne

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Ettlin Erich

Ständerat (Die Mitte) Kerns OW

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Glanzmann-Hunkeler Ida

Nationalrat (Die Mitte) Altishofen LU

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Gnägi Jan

Grossrat (Die Mitte) Aarberg BE

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Gugger Niklaus

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Hess Lorenz

Nationalrat (Die Mitte) Stettlen BE

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Humbel Ruth

Nationalrat (Die Mitte) Birmenstorf AG

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Häberli-Koller Brigitte

Ständerat (Die Mitte) Bichelsee-Balterswil TG

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Lohr Christian

Nationalrat (Die Mitte) Kreuzlingen TG

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Maitre Vincent

Nationalrat (Die Mitte) Genève GE

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Müller-Altermatt Stefan

Nationalrat (Die Mitte) Herbetswil SO

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Pfister Gerhard

Nationalrat (Die Mitte) Oberägeri ZG

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Roduit Benjamin

Nationalrat (Die Mitte) Saillon VS

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Roth Pasquier Marie-France

Nationalrat (Die Mitte) Bulle FR

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Schneider Tino

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Stadelmann Karin

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Streiff Marianne

Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:

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Medien

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Die Bundeskanzlei hat der Unterschriftensammlung zur Abschaffung der Heiratsstrafe grünes Licht gegeben. Die Sammelfrist läuft bis zum 27. März 2024.

Der Lancierung von zwei Initiativen zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe steht nichts mehr im Weg. Die Bundeskanzlei hat dem von Mitte-Politikern angeführten Komitee grünes Licht erteilt für die Unterschriftensammlung. Die Sammelfrist läuft bis zum 27. März 2024. Das ist dem am Dienstag publizierten Bundesblatt zu entnehmen.